Zwei Vorschläge gehen in die Konsultation
Die Federal Reserve hat am 24. September 2026 Konsultationen zu zwei Stablecoin-Vorschlägen eröffnet. Der erste betrifft den Betriebsrahmen beaufsichtigter Emittenten, der zweite Anträge von Banken, die über Tochtergesellschaften emittieren wollen. Beide setzen Teile des GENIUS Act um und sind weiterhin Vorschläge, keine endgültigen Regeln. Stellungnahmen können bis 60 Tage nach Veröffentlichung im Federal Register eingereicht werden. Die Pressemitteilung selbst legt kein konkretes Kalenderdatum als Frist fest.
Reserven und Kapital erfüllen unterschiedliche Aufgaben
Das begleitende Mitarbeitermemorandum beschreibt Reserven, die von anderen Vermögenswerten des Emittenten getrennt wären und die ausstehenden Stablecoins zu ihrem Nennwert decken müssten. Zu den zulässigen Kategorien gehören bestimmte Bargeldbestände und kurzfristige US-Staatsanleihen. Der Vorschlag behandelt außerdem Kapital für operationelle Risiken und bestimmte Kreditrisiken sowie Technologiesicherheit und Risikomanagement. Diese Schutzmechanismen haben unterschiedliche Aufgaben: Reserven sichern die Vermögensbasis für Rücknahmen, Kapital deckt Verluste aus der Tätigkeit des Emittenten. Das Memorandum trägt das Datum 3. September und wurde mit der späteren Mitteilung veröffentlicht. Es ist Begleitmaterial und keine zweite neue Entscheidung.
Welche Unterlagen ein Antragsteller vorlegen müsste
Der Antragsvorschlag richtet sich an einlagengesicherte, einzelstaatlich zugelassene Mitgliedsbanken, deren Tochtergesellschaft Zahlungs-Stablecoins ausgeben soll. Dem Mitarbeitermemorandum zufolge müsste der Antrag einen Geschäftsplan, Finanzinformationen, einschlägige Richtlinien und Verfahren, Unterlagen zur geplanten Kapitalstruktur, biografische Angaben und Bestätigungen enthalten. Das vorgeschlagene Verfahren umfasst auch Rechtsbehelfe, Anhörungen und abschließende Entscheidungen. Beschrieben wird damit die Prüfung eines Antrags. Das Dokument nennt keinen neu zugelassenen Token, bestätigt keine Genehmigung für eine bestimmte Bank und entbindet eine geplante Tochtergesellschaft nicht von den geltenden Anforderungen.
Erst ein vollständiger Antrag setzt die Entscheidungsfrist in Gang
Die ausführliche Bekanntmachung zum Antragsverfahren erläutert eine Entscheidungsfrist von 120 Tagen nach Eingang eines im Wesentlichen vollständigen Antrags. Die Vollständigkeit ist deshalb ebenso wichtig wie das Datum der ersten Einreichung. Wesentliche Veränderungen, etwa eine verschlechterte Finanzlage, ein geänderter Geschäftsplan oder eine andere Eigentümerstruktur, können frühere Angaben unzureichend machen. Ergänzende Informationen können dann zu einem neuen Einreichungsdatum führen und die Frist erneut beginnen lassen. Dieser vorgeschlagene Zeitplan ist von der gesonderten öffentlichen Stellungnahmefrist zu unterscheiden. Keiner der beiden Zeiträume verspricht einen Marktstart für ein Stablecoin-Produkt.
Barr benennt noch offene Fragen
Fed-Gouverneur Michael Barr unterstützte die Regelsetzung als Schritt zu verlässlichen Zahlungsmitteln und betonte die Rücknahme zum Nennwert auch in Stressphasen. Seine Erklärung bittet um Stellungnahmen zu Reservebeschränkungen, Kapitalbehandlung, Zins- und Fremdwährungsrisiken sowie eindeutigen Rücknahmerechten. Er äußerte zudem Bedenken gegen eine vorgeschlagene Schwelle für aufsichtsrechtliche Maßnahmen bei Mängeln in der Geldwäschebekämpfung. Diese Ansichten sind Barr innerhalb der Konsultation zuzuordnen. Sie zeigen offene Streitpunkte und dürfen nicht als zusätzliche endgültige Pflichten dargestellt werden, die bereits für jeden Stablecoin-Emittenten gelten.
HOSTuvo INTERPRETATION
Einordnung von HOSTuvo: Die Konsultation ist für Zahlungsinfrastruktur und Emittentenrisiken relevant. Sie belegt weder eine Kursrichtung für Bitcoin oder einen Stablecoin noch eine Freigabe zum Handel. Endgültige Regeln, tatsächliche Reserven und Rücknahmebedingungen des Emittenten sind getrennt zu prüfen.
