Ein neuer Bericht mit einem früheren Datenstichtag
Die Monitoring-Aktualisierung des Basler Ausschusses vom 23. September 2026 verwendet Bankdaten zum 31. Dezember 2025. Für große international tätige Banken weist sie eine gewichtete durchschnittliche Liquiditätsdeckungsquote, LCR, von 136,6 % und eine strukturelle Liquiditätsquote, NSFR, von 123,3 % aus. Die erste Quote stieg leicht, die zweite sank geringfügig. Es handelt sich um neu veröffentlichte aufsichtsrechtliche Ergebnisse für einen früheren Berichtszeitraum, nicht um Messungen der aktuellen Marktliquidität.
Welche Banken erfasst sind und was die Kapitalschätzung bedeutet
Die Stichprobe umfasst 149 Banken: 106 große international tätige Institute der Gruppe 1, darunter 29 global systemrelevante Banken, sowie 43 Banken der Gruppe 2. Für die Gruppe 1 wird geschätzt, dass die vollständige Umsetzung von Basel III das erforderliche Mindestkernkapital um 2,2 % erhöht. Diese Zahl beschreibt eine Veränderung der Kapitalanforderung unter den Annahmen der Untersuchung. Sie bedeutet keinen Anstieg einer beobachteten Kapitalquote um 2,2 Prozentpunkte. Der Bericht unterstellt eine vollständige Umsetzung, ohne künftige Gewinne der Banken oder Änderungen ihrer Bilanzzusammensetzung zu modellieren. Zusätzliche Anforderungen der Säule 2 werden nicht berücksichtigt.
Die LCR betrachtet eine kurze Phase starken Stresses
Die Liquiditätsdeckungsquote vergleicht anrechenbare hochwertige liquide Vermögenswerte mit Nettozahlungsmittelabflüssen in einem vorgeschriebenen Stressszenario über 30 Kalendertage. Sie soll Mittel bereitstellen, die sich in Bargeld umwandeln lassen, während Geschäftsleitung und Aufsicht auf einen Liquiditätsschock reagieren. Für die Anrechenbarkeit reicht die Bezeichnung eines Vermögenswerts nicht aus: Er muss Liquiditäts- und operationelle Voraussetzungen erfüllen und tatsächlich verfügbar sein. Die Erläuterung der BIZ erlaubt außerdem, den Puffer in Stressphasen unter aufsichtsrechtlicher Begleitung zu nutzen. Eine Quote oberhalb des Minimums zeigt daher einen gemessenen Puffer, garantiert aber nicht, dass eine Bank niemals Liquiditätsdruck erfährt.
Die NSFR untersucht die Finanzierungsstruktur
Die strukturelle Liquiditätsquote setzt die verfügbare stabile Finanzierung ins Verhältnis zur erforderlichen stabilen Finanzierung für Vermögenswerte und Aktivitäten einer Bank über einen Einjahreshorizont. Verschiedene Verbindlichkeiten erhalten je nach erwarteter Stabilität unterschiedliche Gewichte. Vermögenswerte und Risikopositionen werden nach Liquidität und Laufzeit gewichtet. Die Kennzahl adressiert dadurch strukturelle Finanzierungsrisiken und nicht dasselbe 30-Tage-Abflussszenario wie die LCR. Veränderungen beider Quoten müssen deshalb nicht übereinstimmen. Zusammen betrachtet helfen sie, unmittelbar nutzbare Liquidität von der Beständigkeit des Finanzierungsprofils einer Bank zu unterscheiden.
Bei Vergleichen kommt es auf die Zusammensetzung der Stichprobe an
Die Monitoring-Methodik unterscheidet ausgewogene und unausgewogene Datensätze. Eine ausgewogene Zeitreihe enthält Banken, die die nötigen Angaben über den gesamten Vergleichszeitraum geliefert haben; für Fusionen gelten festgelegte Verfahren. In einer unausgewogenen Reihe kann sich der Kreis der meldenden Institute verändern. Diese Unterscheidung ist wichtig, wenn eine Änderung des Gesamtwerts als Veränderung innerhalb der Banken gedeutet wird. Vor einem Zahlenvergleich sind Stichprobe, Datenstichtag und regulatorische Annahmen zu prüfen. Standardisierte Berechnungen erleichtern den Vergleich, machen aus historischen Bilanzpositionen aber keine Prognose darüber, wie jede Bank auf einen künftigen Schock reagieren wird.
HOSTuvo INTERPRETATION
Einordnung von HOSTuvo: Widerstandsfähige Bankbilanzen liefern Kontext zum Finanzsystem. Diese zeitverzögerten Aufsichtsaggregate zeigen jedoch weder die heutige Orderbuchtiefe einer Kryptobörse noch die Rücknahmefähigkeit eines Stablecoins. Handelsplatz, Emittent und konkrete Marktdaten sind gesondert zu prüfen.
